Wie dürfen Ärzte über Abtreibungen nach der Reform des §219a informieren?
Die Bundesregierung hat sich endgültig auf eine Reform des genannten Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche geeinigt. Das Werbeverbot bleibt bestehen. Der Paragraf 219a werde um einen Absatz ergänzt, demzufolge Ärzte und Krankenhäuser künftig darüber informieren dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen, heißt es. Ärzte sollen demnach weitere Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch durch Hinweise auf entsprechende Informationsangebote neutraler Stellen zugänglich machen dürfen – insbesondere durch Verlinkung in ihrem Internetauftritt. Außerdem soll durch eine Änderung im Schwangerschaftskonfliktgesetz sichergestellt werden, dass es zukünftig eine von der Bundesärztekammer zentral geführte Liste mit Ärzten gibt, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Die Altersgrenze für Frauen, die Anspruch auf von der Krankenkasse bezahlte Verhütungsmittel haben, steigt von 20 auf 22 Jahre.
Die Oppositionsparteien FDP, Grüne und Linke fordern aber eine Streichung des Paragrafen und prüfen eine Klage. Auch die SPD möchte den Paragrafen 219a eigentlich abschaffen, sieht den jetzigen Kompromiss aber als Fortschritt.
Nach Ansicht der Beratungsorganisation pro familia schränkt Paragraf 219a Frauen in ihrer Informationsfreiheit und ihren Persönlichkeitsrechten unverhältnismäßig ein. „Statt ihnen niedrigschwellig, ohne Umwege, medizinisch korrekte Informationen zur Verfügung zu stellen, die sie einfach auf der Webseite der Ärzt*in oder der Klinik abrufen können, wurde nun ein kompliziertes Verfahren mit einer Vielzahl an möglichen Fehlerquellen installiert.“
Was meint ihr, ist die Reform ein guter Kompromiss oder soll die Opposition dagegen klagen, damit der Paragraf §219 a komplett gestrichen wird.
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Euer La Donna Cannone Team
Quelle Foto: Bantersnaps/Unsplash